Eine 80-jährige Fußgängerin erlitt einen Armbruch, als sie von einem Zweijährigen mit einem Laufrad in einer Fußgängerzone niedergestoßen wurde. Die Aufsichtspflichtverletzung führte dazu, dass die Haushaltsversicherung zahlen musste. Dies zeigt, dass Kinder durchaus Schäden verursachen können – auch im eigenen Haushalt. Dabei gilt es, als sorgeberechtigte Eltern die Aufsichtspflicht zu erfüllen und im Schadensfalle die richtigen Schritte einzuleiten.
Kinder bedeuten Verantwortung. Verursacht das Kind einen Schaden, wird der Geschädigte vornehmlich versuchen, die Eltern in die Haftung zu nehmen. Als sorgeberechtigte Elternteile sind Sie zur Aufsicht über Ihr Kind verpflichtet, soweit es wegen Minderjährigkeit oder wegen seines geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf. Da das Kind im Beispielszenario einen Schaden verursacht hat, ist dem Grundsatz nach eine Schadensersatzpflicht begründet. Dies bedeutet aber noch nicht, dass Sie tatsächlich für den eingetretenen Schaden verantwortlich sind. Sie haften nicht, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht Genüge getan haben oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre.
Wann haften Eltern für vom Kind verursachte Schäden?
Als Elternteile, die das gemeinsame Sorgerecht ausüben, tragen Sie die Verantwortung für Ihr Kind. Zu dieser Verantwortung gehört die Aufsichtspflicht und die Personensorge. Sie müssen darauf achten, dass Ihr Kind weder sich selbst noch Dritte schädigt. Allerdings tritt Ihre Aufsichtspflicht nicht ein, wenn Sie dieser ausreichend nachgekommen sind oder der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Aufsicht entstanden wäre.
Aufsichtspflicht und Personensorge
Die Personensorge bedeutet, dass Sie für die Belange Ihres Kindes verantwortlich sind. Ein Teil dieser Verantwortung ist Ihre Aufsichtspflicht. Sie müssen darauf achten, dass Ihr Kind keine Schäden verursacht. Dabei nimmt die erforderliche Aufsicht mit zunehmendem Alter des Kindes ab.
Verschulden der Eltern und Entlastungsmöglichkeiten
Da Ihr Verschulden vermutet wird, haben Sie immer die Möglichkeit, darzulegen und nachzuweisen, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben oder der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht Genüge getan hätten. Dies sind Entlastungsmöglichkeiten, die Ihnen offenstehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Eltern grundsätzlich für Schäden haften, die ihr Kind verursacht. Allerdings können sie sich von dieser Haftung befreien, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachgekommen sind oder der Schaden trotz ordnungsgemäßer Aufsicht entstanden wäre.
Deliktfähigkeit von Kindern nach Altersgruppen
Wie Kinder für von ihnen verursachte Schäden haften, hängt stark vom Alter ab. Deliktfähigkeit von Kindern, also die rechtliche Verantwortung für Handlungen, die zu Schäden führen, ist ein komplexes Thema mit verschiedenen Abstufungen je nach Altersgruppe.
Grundsätzlich gelten Kinder, die das siebte Lebensjahr vollendet haben, als deliktfähig. Bis zum 18. Lebensjahr sind sie im Allgemeinen voll deliktsfähig, sofern sie über die nötige Einsichtsfähigkeit für ein falsches Handeln verfügen.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen:
- Kinder unter dem siebten Lebensjahr sind deliktunfähig und somit von der Haftung für Schäden befreit.
- Kinder zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahr haften im Straßenverkehr nur bei vorsätzlichem Handeln, nicht bei fahrlässig verursachten Schäden.
- In Einzelfällen können auch Unter-14-Jährige selbst haftbar gemacht werden, im Rahmen der Billigkeitshaftung. Dabei wird geprüft, ob das Kind ein Verschulden trifft, das es einsehen kann, und ob es den Schaden leichter als der Geschädigte tragen kann.
Ähnlich wie bei Kindern kann auch bei Erwachsenen Deliktunfähigkeit bestehen, etwa bei Bewusstlosigkeit, psychischer Krankheit oder geistiger Behinderung. Die Deliktsfähigkeit wird von Gerichten im Einzelfall entschieden.
| Altersgruppe | Deliktfähigkeit |
|---|---|
| Unter 7 Jahre | Deliktunfähig |
| 7 bis 10 Jahre | Nur bei Vorsatz im Straßenverkehr haftbar |
| 10 bis 18 Jahre | Grundsätzlich deliktsfähig |
| Über 18 Jahre | Deliktsfähig, Ausnahme bei Deliktunfähigkeit |
Die Deliktsfähigkeit spielt eine zentrale Rolle bei Schadenersatzansprüchen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet Schutz, auch im Falle von fahrlässig verursachten Schäden, solange die Deliktsfähigkeit nachgewiesen werden kann.
Kind verursacht Schaden im eigenen Haushalt
Haftung des betreuenden Elternteils
Wenn ein Kind im eigenen Haushalt einen Schaden verursacht, stellt sich die Frage nach der Haftung der Eltern. In der Regel ist der betreuende Elternteil in diesem Fall verantwortlich. Sie oder er muss nachweisen, dass die Aufsichtspflicht eingehalten wurde, um sich von der Haftung zu befreien. Gelingt dieser Nachweis nicht, müssen die Eltern für den entstandenen Schaden aufkommen.
Schaden bei Kindesübergabe
Ereignet sich der Schaden in dem Moment, in dem das Kind vom betreuenden Elternteil an den anderen Elternteil übergeben wird, kann es schwierig sein, die Verantwortung eindeutig zuzuweisen. Sofern beide Elternteile Einfluss auf das Geschehen hatten, tragen sie gemeinsam die Verantwortung. Um sich zu entlasten, müsste ein Elternteil beweisen, dass der andere Elternteil für den Schaden verantwortlich war.
Auch der Elternteil, der das Kind empfängt, hat eine eigene Aufsichtspflicht, da er oder sie das Kind in diesem Moment in Obhut hat. Eine sorgfältige Übergabe des Kindes ist daher wichtig, um spätere Haftungsfragen zu vermeiden.
| Versicherungsschutz | Deckung | Kosten |
|---|---|---|
| Privathaftpflichtversicherung | Schäden an Dritten | CHF 200 – CHF 5’000 Selbstbehalt |
| Hausratversicherung | Schäden am Eigentum | CHF 9’800 für beschädigtes Parkett |
| Zusatzbausteine | Schlüsselverlust, Notfall-Service | CHF 10’000 für Schlüsseldienst |
Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder über die möglichen Folgen ihres Handelns aufklären, um sie vor hohen Schulden zu schützen. Eine gute Absicherung durch eine Privathaftpflicht- und Hausratversicherung kann zudem im Schadensfall helfen, die finanziellen Belastungen zu minimieren.
Aufsichtspflicht bei getrennt lebenden Eltern
Wenn Eltern getrennt leben, stellt sich oft die Frage, wer für Schäden haftet, die das Kind während des Umgangsrechts verursacht. Grundsätzlich gilt: Wer das Umgangsrecht wahrnimmt, übernimmt auch die Aufsichtspflicht über das Kind. Dies gilt unabhängig davon, ob der betreuende Elternteil das alleinige Sorgerecht innehat oder nicht.
Umgangsberechtigter Elternteil haftet auch
Entscheidend ist, dass der Elternteil, der das Kind in seine Obhut nimmt, für diesen Zeitraum die volle Verantwortung trägt. Verursacht das Kind während des Umgangs einen Schaden, haftet der betreuende Elternteil dafür – auch wenn er nicht das Sorgerecht innehat. Die Verletzung der Aufsichtspflicht steht dann im Fokus der Haftungsfrage.
Aufsichtspflicht bei getrennt lebenden Eltern bedeutet also, dass der Umgangsberechtigte die volle Verantwortung für sein Kind übernimmt, solange es sich in seiner Obhut befindet. Nur so kann das Kind umfassend geschützt und Schäden vermieden werden.

Kind verursacht Schaden im eigenen Haushalt: Rat & Hilfe
Wenn Kinder Schäden in ihrer Umgebung verursachen, stellen sich für Eltern viele Fragen rund um die Haftung und Kostenübernahme. Eine Präventionsmaßnahme, die Eltern empfohlen wird, ist der Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung. Diese bietet wichtigen Schutz, sollte ein Kind unbeabsichtigt etwas beschädigen.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch die Kinder der Versicherungsnehmer entstehen. Auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder sind bis zum Ende der Ausbildung mitversichert. Somit müssen Eltern nicht mit ihrem gesamten Vermögen für die Folgen von Missgeschicken ihrer Kinder haften.
Neben der finanziellen Absicherung ist es wichtig, das Risikobewusstsein von Kindern zu fördern. Eltern können Kinder altersgerecht an den verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Umgebung heranführen und so Präventionsmaßnahmen treffen, um die Kostenübernahme bei Sachschäden so gering wie möglich zu halten.
- Eine Familienhaftpflichtversicherung ist für Eltern empfehlenswert, um Schäden, die Kinder verursachen, abzudecken.
- Die Versicherung schützt Eltern vor der Haftung mit dem gesamten Vermögen.
- Neben der finanziellen Absicherung ist es wichtig, das Risikobewusstsein von Kindern zu fördern.
Haftung der Großeltern für Enkelkinder
Großeltern spielen eine wichtige Rolle in der Betreuung und Beaufsichtigung ihrer Enkelkinder. Laut dem Deutschen Zentrum für Altersfragen kümmern sich Großeltern im Durchschnitt jährlich 456 Stunden um ihre Enkelkinder. Während Eltern rechtlich zur Aufsichtspflicht verpflichtet sind, haben Großeltern diese Pflicht nicht kraft Gesetzes. Dennoch können sie unter bestimmten Umständen für Schäden haftbar gemacht werden, die ihre Enkelkinder verursachen.
Eine private Unfallversicherung für die Betreuung von Enkelkindern ist daher empfehlenswert, da die gesetzliche Unfallversicherung bei Betreuung durch Großeltern außerhalb von Einrichtungen wie Kitas nicht greift. Etwa 2,8 Millionen Menschen verunfallen jährlich in ihrem eigenen Zuhause, was die Relevanz von Unfallversicherungen betont.
Eltern können bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, jedoch maximal 4.000€, steuerlich geltend machen, wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt und das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Die Großeltern haben das Recht, ihre Enkelkinder regelmäßig zu sehen, sofern dies dem Kindeswohl zuträglich ist.
Die betreuende Person haftet für Schäden, die durch die zu betreuenden Kinder verursacht werden, wenn die Aufsichtspflicht der Großeltern vernachlässigt wurde. So wurde eine Großmutter zu einer Schmerzensgeldzahlung von 400.000 Euro an ihren Enkel verurteilt, nachdem das Enkelkind eine Hirnschädigung erlitt, als es in ein Schwimmbecken fiel, und die Großmutter ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt hatte.
Die Haftung der Großeltern kann jedoch durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden, die Schäden durch die Verletzung einer Aufsichtspflicht bei der Betreuung von fremden Kindern übernimmt. In vielen Haftpflicht-Policen ist ein „Tagesmutter-, Tageseltern- oder Babysitting-Versicherungsschutz“ enthalten oder kann zusätzlich versichert werden.

Familienhaftpflichtversicherung für Kinderschäden
Eine umfassende Familienhaftpflichtversicherung bietet Schutz für die gesamte Familie, einschließlich der Kinder. Diese Versicherung übernimmt die Haftung für Schäden, die von Kindern verursacht werden, solange der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert?
In der Regel sind in einer Familienhaftpflichtversicherung nicht nur die Eltern, sondern auch alle im Haushalt lebenden Kinder abgesichert – unabhängig davon, ob es sich um leibliche, Pflege-, Adoptiv- oder Stiefkinder handelt. Je nach Leistungsumfang des Versicherers können sogar Au-pair-Kräfte, Kindermädchen, Großeltern oder Geschwister der Eltern mitversichert sein.
Die Familienhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die von der gesamten Versichertengemeinschaft verursacht werden. Schäden innerhalb der Familie sind laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB) allerdings ausgeschlossen.
Kinder sind in der Regel bis zum Ende ihrer Ausbildung oder des Studiums in der Familienhaftpflicht mitversichert, solange sie noch nicht regulär erwerbstätig oder verheiratet sind. Auch wenn sie nicht mehr im selben Haushalt wohnen, bleiben sie während der Schulzeit und Ausbildung abgesichert.
Deckung für deliktunfähige Kinder
In Deutschland gelten Kinder unter sieben Jahren grundsätzlich als deliktunfähig. Das bedeutet, dass sie rechtlich nicht für die von ihnen verursachten Schäden verantwortlich gemacht werden. Allerdings ersetzen die meisten Eltern solche Schäden trotzdem freiwillig aus eigener Tasche.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Schäden durch deliktunfähige Kinder einschließt. In der Regel übernimmt die Versicherung dann die Kosten, ohne dass geprüft wird, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. So sind Eltern finanziell abgesichert, wenn ihr deliktunfähiges Kind einen Schaden verursacht.
Darüber hinaus sind in Deutschland Kinder bis zum 10. Lebensjahr auch im Straßen- und Schienenverkehr als deliktunfähig eingestuft. Sogar Jugendliche bis 18 Jahre können in Einzelfällen als deliktunfähig gelten, wenn ihnen die erforderliche Einsicht zur Verantwortlichkeit fehlt.
Die Mitversicherung von deliktunfähigen Kindern in einer Familienhaftpflichtversicherung ist üblich und in der Regel kaum kostensteigernd. Eltern sollten daher unbedingt darauf achten, dass ihre Police auch Schäden durch deliktunfähige Kinder abdeckt. So sind sie auf der sicheren Seite, wenn der Nachwuchs einmal etwas anstellt.
Endpunkt der Mitversicherung volljähriger Kinder
Der Versicherungsschutz durch die Familienhaftpflicht endet, sobald die Kinder die Volljährigkeit erreichen und auf eigenen Beinen stehen – auch in finanzieller Hinsicht. In der Regel tritt beides erst dann gleichzeitig ein, wenn die Kinder ins Berufsleben einsteigen.
Bis dahin sind volljährige Kinder weiterhin durch die Familienhaftpflichtversicherung geschützt. Das bedeutet, dass sie bis zum Abschluss einer Berufsausbildung bzw. des Studiums über die Eltern versichert bleiben können.
Die Mitversicherung volljähriger Kinder in der Familienhaftpflicht endet somit, sobald sie finanziell unabhängig werden und ihren eigenen Haushalt gründen.
| Situation | Versicherungsschutz |
|---|---|
| Volljährige Kinder in Ausbildung | Weiterhin über Familienhaftpflicht der Eltern versichert |
| Volljährige Kinder, die finanziell unabhängig sind | Versicherungsschutz über Familienhaftpflicht der Eltern endet |
Der Ende des Versicherungsschutzes für volljährige Kinder ist somit an zwei Bedingungen geknüpft: das Erreichen der Volljährigkeit und der Eintritt der finanziellen Unabhängigkeit. Erst wenn beides zutrifft, endet die Mitversicherung volljähriger Kinder in der Familienhaftpflicht.
Fazit
Eine Familienhaftpflichtversicherung ist für Eltern unerlässlich, um im Falle eines von ihren Kindern verursachten Schadens finanziell abgesichert zu sein. Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Eltern selbst, sondern auch die im Haushalt lebenden Kinder – unabhängig davon, ob es sich um leibliche, Adoptiv- oder Stiefkinder handelt. Auch Großeltern oder andere Verwandte können mitversichert werden.
Besonders wichtig ist die Absicherung von deliktunfähigen Kindern unter 7 Jahren, da diese nicht selbst haften. Mit einer guten Familienhaftpflicht sind Eltern für die typischen Missgeschicke ihrer Kinder gewappnet und müssen nicht um den finanziellen Ruin fürchten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine umfassende Familienhaftpflichtversicherung eine empfehlenswerte Investition für Eltern ist, um im Schadenfall geschützt zu sein und die Finanzen nicht zu gefährden.
FAQ
Wann haften Eltern für Schäden, die ihr Kind verursacht?
Sind Eltern automatisch für Schäden ihrer Kinder verantwortlich?
Ab welchem Alter sind Kinder selbst schadenersatzpflichtig?
Wer haftet, wenn der Schaden bei der Übergabe des Kindes passiert?
Haben getrennt lebende Eltern eine gemeinsame Aufsichtspflicht?
Müssen Eltern ihre Kinder ständig selbst beaufsichtigen?
Haften Großeltern, wenn sie das Enkelkind beaufsichtigen?
Wer ist in einer Familienhaftpflichtversicherung mitversichert?
Sind Schäden von deliktunfähigen Kindern unter 7 Jahren durch die Familienhaftpflicht abgedeckt?
Bis wann sind volljährige Kinder über die Familienhaftpflicht der Eltern versichert?
Quellenverweise
- https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/kind-als-schadensverursacher-haften-eltern-wirklich-fuer-ihre-kinder-18023246
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- https://www.ra-kotz.de/haftung-von-minderjaehrigen-wann-haften-kinder.htm
- https://freeyou.de/lexikon/kind-verursacht-schaden-im-eigenen-haushalt-was-gilt-fur-den-versicherungsschutz/
- https://www.generali.de/journal/wann-haften-eltern-fuer-ihren-nachwuchs-
- https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/wann_haften_eltern_fuer_ihre_kinder_22895.html
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- https://www.huk.de/haus-haftung-recht/haftpflichtversicherung/familienhaftpflichtversicherung.html
- https://www.axa.de/pk/haftpflicht/a/haftpflichtversicherung-kinder
- https://www.scheidung.de/scheidungsnews/haftung-wegen-aufsichtspflichtverletzung-bei-getrennten-eltern.html
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- https://www.hannoversche.de/wissenswert/enkel-betreuung-durch-grosseltern-absicherung
- https://finanz-kompass.de/privathaftpflichtversicherung-wenn-der-enkel-jemand-schaedigt-oder-selbst-verunfallt
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- https://www.financescout24.ch/de/guide/haushaltsversicherung/schaeden-durch-kinder
- https://signal-iduna.de/ratgeber/privathaftpflicht-schaden-durch-kind/
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