MeineGiroKarte: MasterCard + Girokonto mit Pfändungsschutz trotz negativer Schufa

MeineGiroKarte

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Girokonto, das Sie vor Pfändungen schützt, selbst wenn Ihre Schufa-Bewertung negativ ist. Eine solche Möglichkeit gibt es tatsächlich mit der MeineGiroKarte. Als jemand, der selbst jahrelang mit Finanzproblemen zu kämpfen hatte, weiß ich, wie wichtig es ist, ein sicheres Konto zu haben, auf das man sich verlassen kann.

Mit der MeineGiroKarte erhalten Sie ein Girokonto mit integrierter P-Konto-Funktion und eine MasterCard Debitkarte. Sie können so bargeldlos bezahlen oder Ihr Gehalt überweisen lassen. Ihr Guthaben ist bis zu einem monatlichen Freibetrag von 1.500 Euro vor Pfändungen geschützt. Zusätzliche Freibeträge sind durch Bescheinigungen möglich.

Die Kontoeröffnung funktioniert ganz einfach online, ohne lästige Schufa-Prüfung. Das macht es sehr praktisch.

Was ist ein P-Konto und wie funktioniert es?

Ein P-Konto, auch Pfändungsschutzkonto genannt, schützt das Guthaben vor Pfändungen. Es hat einen monatlichen Freibetrag von 1.500 Euro. Jeder in Deutschland lebende Person kann ein solches Konto haben.

P-Konto: Ein wichtiger Schutz vor Kontopfändungen

Man muss das Pfändungsschutz beantragen, aber es ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Guthaben bis zum Freibetrag ist vor Gläubigern geschützt. Das bietet finanzielle Sicherheit bei Kontopfändungen.

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Nur ein P-Konto pro Person erlaubt

Jeder in Deutschland darf nur ein P-Konto haben. Mehrere Kontoeröffnungen sind verboten, um Missbrauch zu verhindern.

Das P-Konto schützt das Guthaben vor Gläubigern. Es hilft, finanziell unabhängig zu bleiben.

Keine zusätzlichen Kosten für das P-Konto bei MeineGiroKarte

Bei MeineGiroKarte gibt es keine extra Kosten, wenn Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Der Pfändungsschutz ist einfach online zu aktivieren. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für das P-Konto an.

Viele wissen nicht, dass sie ein P-Konto haben können. Ein P-Konto schützt Ihren Freibetrag von 1.500 Euro monatlich. MeineGiroKarte hilft Ihnen, diesen Schutz zu nutzen, ohne extra Kontoführungsgebühren zu zahlen.

Das Umwandeln Ihres Girokontos in ein P-Konto bei MeineGiroKarte ist einfach. Die Kosten p-konto und gebühren p-konto sind immer frei. Entdecken Sie die Vorteile eines P-Kontos und genießen Sie den Pfändungsschutz ohne Mehrkosten.

Vorteile des P-Kontos im Überblick

Das P-Konto, auch Pfändungsschutzkonto genannt, bietet Verbrauchern in Deutschland wichtige Vorteile. Zum einen ist das Guthaben bis zum gesetzlichen Freibetrag vor einer Kontopfändung geschützt. So bleibt ein finanzieller Mindestbetrag auch in Krisenzeiten verfügbar.

Gesichertes Guthaben auch bei Kontopfändung

Der monatliche Freibetrag von 1.500 Euro auf dem P-Konto sichert einen Teil des Einkommens. Selbst bei einer Kontopfändung bleibt ein Teil verfügbar. Das bietet Verbrauchern finanzielle Sicherheit und Planungssicherheit.

Keine Schufa-Prüfung für Kontoeröffnung erforderlich

Ein weiterer Vorteil des P-Kontos ist, dass keine Schufa-Prüfung nötig ist. So können auch Verbraucher mit negativer Schufa ein Girokonto eröffnen. Sie können von den Vorteilen des P-Kontos profitieren, ohne ihre Kontopfändung oder eine Schufa-Prüfung zu fürchten.

Das P-Konto bietet eine wichtige finanzielle Absicherung. Es ermöglicht allen Bürgern den Zugang zu einem Girokonto, unabhängig von ihrer Bonität.

MeineGiroKarte: Mobile Zahlungslösungen mit Apple Pay & Google Pay

Mit MeineGiroKarte können Kunden einfach und sicher mit ihrem Smartphone bezahlen. Sie können Apple Pay und Google Pay nutzen. So müssen sie nicht mehr Geld aus dem Portemonnaie holen.

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Kontaktloses und sicheres Bezahlen per Smartphone

Die mobile Bezahlfunktion von MeineGiroKarte macht das Einkaufen einfacher. Kunden müssen nur ihr Smartphone an die Kasse halten, um zu bezahlen. Das ist ohne Plastikkarte und sehr sicher.

Ob im Supermarkt oder im Café, mit MeineGiroKarte ist das Apple Pay und Google Pay immer dabei. Kunden sparen Zeit und haben ihre Finanzen im Griff. Sie brauchen kein Bargeld mehr.

Was ist der Unterschied zwischen P-Konto und normalem Girokonto?

Das Hauptunterschied zwischen einem normalen Girokonto und einem P-Konto ist der Pfändungsschutz. Ein normales Girokonto ist bei Kontopfändungen schutzlos. Das P-Konto hat einen monatlichen Freibetrag von 1.500 Euro, der vor Pfändung geschützt ist.

Der Freibetrag hilft, dass Kontoinhaber immer genug Geld für den Alltag haben. Man braucht keine Schufa-Prüfung für ein P-Konto. Das macht es auch für Leute mit negativer Schufa möglich, ein Konto zu eröffnen.

Merkmal Normales Girokonto P-Konto
Pfändungsschutz Nein Ja, monatlicher Freibetrag von 1.500 Euro
Schufa-Prüfung Ja Nein
Kontoeröffnung Möglich für alle Möglich für alle, auch mit negativer Schufa

Das pfändungsgeschützte Girokonto (P-Konto) schützt den Lebensunterhalt. So bleibt ein Mindestbetrag erhalten, auch wenn Gläubiger Forderungen stellen.

Unterschied zwischen Girokonto und P-Konto

Wann kann ein P-Konto gesperrt werden?

Das P-Konto schützt Bürger vor Kontosperrungen bei Pfändungen. Es ist meist vor Sperrungen geschützt. Aber es gibt eine Ausnahme: Man darf kein zweites p-konto haben.

Führung von mehreren P-Konten ist nicht erlaubt

In Deutschland darf jeder nur ein p-konto sperrung haben. Wer mehrere führt, riskiert eine Sperrung. Das ist die einzige Möglichkeit, ein P-Konto zu sperren.

Ohne diese Regel wäre das P-Konto nicht sicher. Aber es schützt das Guthalter bis zum Freibetrag vor Pfändungen.

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Möglichkeiten zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags

Der P-Konto hat einen Freibetrag von 1.500 Euro. Man kann diesen erhöhen, wenn man Unterhaltspflichten nachweist oder Kindergeld bezieht. Ein Antrag beim Kreditinstitut ist nötig, um diese Freibeträge zu bekommen.

Nachweis von Unterhaltspflichten

Wer Unterhaltspflichten hat, kann den Freibetrag erhöhen. Man muss den Nachweis beim Kreditinstitut einreichen. Die Höhe des zusätzlichen Freibetrags hängt von den Unterhaltszahlungen ab.

Kindergeldbezug als weitere Möglichkeit

Das Beziehen von Kindergeld kann auch helfen. Man muss das Kreditinstitut über den Anspruch informieren. Dann erhöht sich der Freibetrag um 288 Euro pro Monat pro Kind.

Um den Freibetrag p-konto zu erhöhen, ist ein Antrag bei MeineGiroKarte möglich. Kundenberater stehen zur Unterstützung bereit.

Erhöhung des Pfändungsfreibetrags

Wo erhalte ich Bescheinigungen für zusätzliche Freibeträge?

Wenn Sie extra Freibeträge bekommen, müssen Sie Bescheinigungen beantragen. Sie bekommen sie bei Ihrem Arbeitgeber, Rechtsanwalt, Sozialleistungsträgern oder einem Insolvenzberater. Die freibetrag bescheinigung und freibetragsbescheinigung p-konto sind wichtig.

Bei MeineGiroKarte sind diese Bescheinigungen 24 Monate gültig. Danach müssen Sie sie erneuern. So bleibt Ihr P-Konto geschützt.

Gültigkeitsdauer der Freibetragsbescheinigungen bei MeineGiroKarte

  • Freibetragsbescheinigungen sind 24 Monate lang gültig
  • Nach Ablauf dieser Frist müssen die Bescheinigungen erneuert werden
  • Nur so bleibt der Pfändungsschutz Ihres P-Kontos bei MeineGiroKarte erhalten

Stellen Sie sich rechtzeitig eine aktuelle freibetrag bescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber oder Rechtsanwalt aus. So bleibt Ihr Guthaben auf dem P-Konto geschützt.

Unkomplizierte Online-Kontoeröffnung für das P-Konto

Bei MeineGiroKarte ist es leicht, ein P-Konto online zu eröffnen. Sie brauchen keine aufwendige Schufa-Prüfung. Das hilft auch Kunden mit schlechter Bonität.

Das Eröffnen des Kontos geht ganz einfach über unser Online-Formular. Sie müssen nur wenige Informationen eingeben. Dann ist Ihr Konto sofort einsatzbereit.

Wählen Sie MeineGiroKarte, um ein Pfändungsschutzkonto mit Girokonto-Funktionen zu bekommen. Keine Schufa-Prüfung ist nötig.

Quellenverweise

Redaktion